Waldbrandgefahr – Verordnung

Auf Grund der warmen und trockenen Witterung ist in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Amstetten bereits eine sehr starke Austrocknung eingetreten. Eine starke Austrocknung ist ebenfalls an der Streuauflage des Waldbodens festzustellen.

Im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen liegt daher eine besondere Waldbrandgefahr vor und ergeht die Einladung an alle Gemeindeämter und alle Polizeiinspektionen des Verwaltungsbezirkes sowie an die Bezirksbauernkammern und die Lokalpresse, nachstehende Verordnung in geeigneter Form zu verlautbaren.

Auszug aus der Verordnung:

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Amstetten, sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

a) Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

a) Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.​

> Verordnung_Waldbrandgefahr April_2020_Amstetten


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